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Regel von L'Hospital

Stand: noch offen

1 · Verstehen

Bei der Form 0÷0 oder ∞÷∞ leitest du Zähler und Nenner getrennt ab. Der Grenzwert des neuen Bruchs ist derselbe wie der des alten, wenn er existiert und beide Funktionen nahe der Stelle differenzierbar sind.

Regel von L'Hospital

Voraussetzung: Grenzwert für x gegen unendlich und an einer Stelle

Hilft vorher: Ableitungsregeln

Manche Grenzwerte lassen sich nicht einfach einsetzen, weil Zähler und Nenner zugleich null werden oder zugleich über alle Grenzen wachsen. Kürzen hilft nur, wenn sich ein Faktor findet. Die Regel von L'Hospital löst viele dieser Fälle mit der Ableitung: Du leitest Zähler und Nenner getrennt ab und bildest den Grenzwert des neuen Bruchs. Du brauchst sie für Grenzwerte mit \(e^x\) und \(\ln x\), bei denen sich nichts kürzen lässt. Voraussetzung sind der Grenzwert einer gebrochen rationalen Funktion und die Ableitungsregeln.

Die Regel: Die Funktionen \(f\) und \(g\) seien in der Umgebung der Stelle \(a\) differenzierbar. Gilt entweder \(\lim f(x)=\lim g(x)=0\) oder \(\lim f(x)=\lim g(x)=\pm\infty\) für \(x\to a\), und existiert der Grenzwert des Bruchs der Ableitungen, dann ist

\[ \lim_{x\to a}\frac{f(x)}{g(x)}=\lim_{x\to a}\frac{f'(x)}{g'(x)}. \]

Die Voraussetzung ist die Form \(\tfrac00\) oder \(\tfrac\infty\infty\). Bei jeder anderen Form gilt die Regel nicht. Außerdem darf \(g'(x)\) nahe \(a\) nicht null sein, und der Grenzwert des neuen Bruchs muss existieren. Existiert er nicht, sagt die Regel über den ursprünglichen Grenzwert nichts, und du musst anders vorgehen, etwa durch Kürzen. Du leitest Zähler und Nenner jeweils für sich ab, nicht den Bruch mit der Quotientenregel.

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